Charter Document - 04111009

Charter Document - 04111009


Charter Number: 04111009
Cartulary Title: Urkunden St. Michael
Charter Language: German
Charter Origin: Religious
Charter Type(s): Confirmation
Date: 1204
Date type: Internal, A.D.
Resource Link(s): Monasterium.net

Charter:

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit Hartbert von Gottes Gnaden Bischof der Hildesheimer Kirche Nachdem wir nicht allein durch Wahl sondern auch durch das Geschenk himmlischer Gnade das Bischofsamt erlangt haben gehort es sich fur uns dass wir fur die Glaubigen deren Seelenheil wir besorgen in behutender Pflege wachsam Sorge tragen und uns zu ihrem Nutzen soweit es in unserer Macht steht gehorig anstrengen besonders jedoch sind wir verpflichtet denen die uns am hingebungsvollsten und treuesten gedient haben eifriger zu Gefallen zu sein und getreu dafur zu arbeiten dass sie den angemessenen Lohn an Dingen und Ehren erhalten Es moge daher sowohl die gegenwartige wie die zukunftige Schar der Glaubigen wissen dass unser lieber Dietrich zehnter Abt des Klosters Sankt Michaelis dieses Namens jedoch der zweite jenes Kloster xxiv Jahre lang in vorbildlicher Weise leitete wie durch zahlreiche Werke seiner frommen Hingabe in die Lange und in die Breite bezeugt wird und die Rechte seiner Kirche schutzend auch die Guter welche er in fremden Handen vorfand getreulich durch geeignete Mittel so weit wie moglich vermehrte schließlich aber als er durch die Epilepsie betroffen die Sorge fur das Abtsamt aufzugeben beabsichtigte gewisse Guter die er durch eigene Anstrengung und Muhe erworben hatte so wie es sich in seinen schriftlichen Unterlagen vermerkt und bestatigt fand zu verschiedenen Anwendungen fur die Bruder verteilte wobei er die Guter in Everode und in Altdorf zur Beschaffung der Nahrung der Bruder seinem Nachfolger ubertrug Die ubrigen aber d h funf Hufen in Ohrum die Guter in Giesen zwei Hufen in Himmelsthur zwei in Dorstadt eine in Gadenstedt eine in Berel in + Reinlevissen xv Schilling in Huddessum zehn in Diemarden sechs und die Guter in Rossing welche er seinem Jahrgedachtnis gewidmet hat erhielt er durch Zustimmung seiner Mitbruder zu seinem Privatgebrauch unter dieser Bedingung dass er sie ohne Beeintrachtigung durch irgendeine Storung solange er lebt oder es wunscht benutzen kann und dass es ihm freistehen soll sie fur jeden beliebigen Nutzen der Bruder und der Kirche ohne irgendeinen Widerspruch seines Nachfolgers und seiner Mitbruder zu bestimmen und dass solch eine Bestimmung von ihm rechtskraftig und ungestort ewig bestehen soll dass er einen doppelten Unterhalt aus Achtung vor seiner Wurde und einen Unterhalt fur den ihm dienenden Knecht erhalten soll [zudem] wird ihm auch die Moglichkeit gegeben sich ein Haus an einem geeigneten Ort wo er will zu errichten und die Gelegenheit sich aus dem Konvent einen Beliebigen zum Gefahrten anzunehmen Dazu kann er sich einladen wer solchermaßen um ihm in seiner Schwache beizustehen von aller Arbeit und Verhinderung befreit ist so wie der Kaplan dieses Abtes Nicht einmal vom Abt darf nach seinem Belieben oder irgendeinem Grund derjenige der ihm bequem und nutzlich ist ohne seine Bewilligung entfernt werden Nach seinem Hinscheiden jedoch soll sein Gedachtnis unter den Namen der Äbte und seiner beruhmten Zahl gehalten werden Damit dies aber im Weiteren nicht von irgendjemandem gestort oder unangemessen verandert werden kann beschliessen wir dass es so wie es in unserer Gegenwart durch Zustimmung der Bruder und unsere Bewilligung festgesetzt worden ist fest bestehen bleiben und durch die Autoritat unseres Siegels bekraftigt werden soll Verhandelt ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn MCCIV im Kapitel des vorerwahnten Klosters unter Zustimmung aller Bruder wobei auch anwesend waren der Domdekan Hilarius Propst Liudolf vom Heiligen Kreuz Propst Hermann Magister Johannes Gallicus Bernulf Ludwig Magister Johannes Marco Domherren der ehrwurdige Herr Dietrich Abt von Sankt Godehard sein Prior Heinrich der Stiftsherr Bertram von Sankt Mauritius Amen